Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die CEBUK Brigitte Fründt (nachfolgend CEBUK genannt) mit dem Besteller über Aufträge und Leistungen beschließt.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1. Angebote von CEBUK sind freibleibend und unverbindlich.Alle Verträge über Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung des Bestellers, spätestens jedoch durch Annahme der Leistungen durch den Besteller. Das gilt ebenso für Ergänzungen und Abänderungen. 2.2. Das Recht zu zumutbaren Teilleistungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzleistungen durch CEBUK bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2.3. An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellten Inhalten, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfsmittel behält sich CEBUK das Eigentum und Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Gegenstände oder Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CEBUK Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen.
3. Preise
3.1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. 3.2. Alle von CEBUK angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Schwerin. Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wird die Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben sowie Fahrtkosten,Übernachtungskosten und sonstige Spesen, dem Besteller, falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, entsprechend der jeweils gültigen Preise, in Rechnung gestellt.
4. Leistungen
4.1. Offene Seminare CEBUK erbringt bei öffentlich angebotenen Seminaren folgende Leistungen: - Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten für die vereinbarte Dauer des Seminars, Präsentation der Inhalte gemäß Beschreibung des Seminars - Seminarunterlagen in Deutsch - Bestätigung der Teilnahme durch ein persönliches Zertifikat in zweifacher Ausfertigung Die Inhalte der Seminare ergeben sich aus der Beschreibung, die jeder Besteller anfordern kann. Im Seminar können die Seminarinhalte nach Ermessen des Dozenten unterschiedlich gewichtet werden. 4.2. Inhouse- Seminare Für diese Trainings in Unternehmen/ Behörden und Einrichtungen wird CEBUK ein spezifisches Angebot erstellen, in dem Seminarinhalte, Ort, Termin, Zeiten, Abläufe, Preise und die Teilnehmerzahl gesondert bestimmt werden.
5. Rücktritt des Bestellers
Für Rücktritte, die bis 14 Werktage vor Beginn schriftlich bei CEBUK eingehen, erhebt CEBUK keine Stornierungsgebühr. Bei einer späteren Stornierung bis zum 7.Werktag vor Beginn berechnet CEBUK für das Einzelcoaching 50 EUR, für offene und Inhouseseminare 60% des angebotenen und bestätigten Preises. Bei einem Rücktritt innerhalb von 6 Werktagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen eines Seminarteilnehmers hat der Besteller den vollständigen angebotenen und bestätigten Preis zu zahlen. Maßgebend ist hierfür das Absendedatum per E-Mail oder FAX -nachricht oder der Poststempel.
6. Absagen und Änderungen von 4.1, 4.2. und Einzelcoaching durch CEBUK
6.1. CEBUK behält sich das Recht vor, Seminarinhalte geringfügig zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann der Besteller infolge einer Termin- und Ortsänderung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm bei offenen Seminaren das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin des gleichen Seminars zu. 6.2. CEBUK ist bis zu 7 Werktagen vor Seminarbeginn berechtigt, ein offenes Seminar abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt. 6.3. Bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten behält sich CEBUK in Absprache mit dem Besteller eine Terminverschiebung vor.
7. Zahlungsbedingungen
Die von CEBUK gestellte Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang ohne Abzug zu begleichen. Ab dem 20. Werktag wird eine Säumnisgebühr von 5% des nicht gezahlten Honorars erhoben. Es gelten die angebotenen und bestätigten Honorare. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, so nicht anders schriftlich vereinbart. Eine nur zeitweise Teilnahme an bestätigten Seminaren oder Modulen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
8. Urheberrechte an den Seminar- und Einzelcoachingunterlagen
Das Urheberrecht an den von CEBUK B. Fründt erarbeiteten und eingesetzten Seminar- und Einzelcoachingunterlagen sowie sonstigen von CEBUK B. Fründt erarbeiteten Skripten steht ausschließlich CEBUK B. Fründt zu. Einfache Nutzungsrechte können nur mit schriftlicher Zustimmung und nach einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen CEBUK B. Fründt und dem Nutzungsberechtigtem eingeräumt werden.
Den Seminar- und Coachingteilnehmern von CEBUK B. Fründt ist es nicht gestattet, ausgereichte Unterlagen und Handbücher zu vervielfältigen oder in einer anderen Form zu verbreiten.
9. Haftung
CEBUK haftet für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Abweichungen von der zugesicherten oder garantierten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes. Diese Haftung erstreckt sich ebenso für Erfüllungsgehilfen von CEBUK. Im Übrigen ist jede Haftung von CEBUK ausgeschlossen. CEBUK steht insbesondere weder für den Eintritt eines Lernerfolges bei den TeinehmerInnen oder die Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte im Unternehmen, der Behörde, der Einrichtung des Bestellers ein, noch haftet CEBUK für Datenverluste oder für Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für Arbeitsausfall bei Terminänderungen oder -absagen wegen Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 10.2. CEBUK behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Besteller verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung der Leistungen von CEBUK erklären sich die Besteller mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden. 10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übringen unberührt. 10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schwerin.